Die Begriffe „institutioneller Rassismus“ oder „Rassismus in Institutionen“ verweisen „auf das Problem, dass in Institutionen, staatlicher wie nicht staatlicher Art, Prozesse der bewussten, unbewussten sowie mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung Eingang finden können. In Deutschland gibt es keine staatlich organisierte, systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen (z. B. Apartheid, „Rassengesetze“ u. Ä.). Die in Deutschland bestehenden staatlichen Institutionen sind durch rechtsstaatliche Strukturen geprägt und unterliegen den Normen des demokratischen Verfassungsstaates. Formen rassistischer Diskriminierungen und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit können jedoch in allen gesellschaftlichen und staatlichen Strukturen vorkommen.“- Auszug aus dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (externer Link).
Dr. Andrés Nader erklärt Institutionellen Rassismus anhand eines Beispiels: