Bei der Beschreibung von Rassismus orientiert sich das BMFSFJ an der UN-Anti-Rassismus-Konvention (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination / ICERD):
„In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck ,Rassendiskriminierung‘ jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“
Diese Definition ist leitend für die gesamte Bundesregierung, die das Übereinkommen 1969 ratifiziert hat. Mit Blick auf den Begriff „Rasse“ stellt sich die Bundesregierung gegen jede Annahme oder Lehre, die die Existenz unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ behauptet.
- Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzt sich mit verschiedenen Projekten gegen Rassismus ein (externer Link).
- Weitere Informationen findest Du hier: Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus (externer Link).